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Ratgeber
Die 2024 neu gefasste Thüringer Bauordnung lässt Wärmepumpen ausdrücklich in den Abstandsflächen zu. Hier lesen Sie, was in Thüringen für Abstand, Genehmigung, Erdwärme und Wärmeplanung gilt und wo Sie neutral beraten werden. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Wärmepumpe.
Nach § 6 Abs. 7 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) dürfen Wärmepumpen samt Fundament und Einhausung in den Abstandsflächen stehen, auch ohne an die Grenze gebaut zu sein – wenn sie höchstens 2 m hoch und je Grundstücksgrenze zusammen nicht länger als 3 m sind. Auf einem Grundstück darf solche Bebauung insgesamt 18 m nicht überschreiten.
Als Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sind Wärmepumpen nach § 63 ThürBO in der Regel verfahrensfrei. Entscheidend bleibt der Schall: Nach TA Lärm gelten nachts am Nachbarhaus 40 dB(A) im allgemeinen und 35 dB(A) im reinen Wohngebiet.
Wie gut sich ein Standort für Erdwärme eignet, können Sie beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) erfragen; der Energieatlas Thüringen zeigt außerdem Potenziale der oberflächennahen Geothermie. Bohrungen, die das Grundwasser beeinflussen können, sind der unteren Wasserbehörde einen Monat vor Beginn anzuzeigen; für Erdwärmesonden ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig.
Ein eigenes Landesprogramm für Wärmepumpen gibt es in Thüringen derzeit nicht; gefördert wird über den Bund. Einzelne Kommunen und Stadtwerke fördern zusätzlich.
Städte über 100.000 Einwohner mussten bis 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, alle übrigen Gemeinden folgen bis 30. Juni 2028. Jena und Eisenach hatten schon vor der Pflicht freiwillig begonnen. Der Plan verpflichtet Sie zu nichts, zeigt aber, ob in Ihrer Straße ein Wärmenetz geplant ist.
Bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grenze darf sie in der Abstandsfläche stehen, einen festen Mindestabstand nennt die Bauordnung dann nicht. Maßgeblich ist der Lärmschutz nach TA Lärm.
Eine Baugenehmigung in der Regel nicht, aber die Bohrung muss vorher bei der unteren Wasserbehörde angezeigt werden; für Erdwärmesonden ist meist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig.
Derzeit nicht. Die Hauptförderung kommt vom Bund; manche Kommunen und Stadtwerke legen etwas dazu.
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Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.