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Ratgeber

Wärmepumpe in Sachsen-Anhalt: Abstand, Wärmeplanung und Förderung

Sachsen-Anhalt hat mit der Bauordnungsnovelle 2025 eine feste Regel für Wärmepumpen in den Abstandsflächen eingeführt und 2026 ein eigenes Gesetz zur Wärmeplanung erlassen. Hier lesen Sie, was das für Ihr Haus bedeutet und welche Landesfinanzierung es gibt. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Wärmepumpe.

2 m / 3 m
Höhe bzw. Länge je Grundstücksgrenze, bis zu der Wärmepumpen in Abstandsflächen stehen dürfen
30.06.2026
Frist für Wärmepläne in Magdeburg und Halle (Saale); übrige Gemeinden bis 30.06.2028
ab 10.000 €
Darlehen der Investitionsbank für neue Heiztechnik (Sachsen-Anhalt MODERN)

Abstand zum Nachbarn: die neue Regel

Mit der im Dezember 2025 vom Landtag beschlossenen Novelle der Bauordnung dürfen Wärmepumpen samt Fundament und Einhausung innerhalb der Abstandsflächen stehen und brauchen keine eigenen – wenn sie höchstens 2 m hoch sind und je Grundstücksgrenze insgesamt höchstens 3 m lang. Das gilt auch, wenn das Gerät weder an der Grenze noch direkt am Haus steht.

Größere Geräte oder mehrere Anlagen an derselben Grenze sollten Sie vorab mit dem Bauordnungsamt klären. Unabhängig vom Abstand gelten die Lärm-Richtwerte der TA Lärm am Nachbarhaus.

Wärmeplanung in Sachsen-Anhalt

Seit dem Wärmeplanungsausführungsgesetz vom 21. März 2026 sind die Gemeinden für die Wärmeplanung zuständig; Gemeinden und Verbandsgemeinden unter 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren wählen. Magdeburg und Halle (Saale) mussten ihre Wärmepläne bis 30. Juni 2026 erstellen, alle übrigen Gemeinden folgen bis 30. Juni 2028.

Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz geplant ist und wo Gebäude voraussichtlich einzeln beheizt werden – etwa mit einer Wärmepumpe. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach dem Stand, bevor Sie sich entscheiden.

Förderung in Sachsen-Anhalt

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanziert im Programm „Sachsen-Anhalt MODERN – Energieeffizient Sanieren“ unter anderem Wärmepumpen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Vermieter; das Darlehen beträgt mindestens 10.000 Euro, und der Bauantrag für das Gebäude muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Die Anlage muss die technischen Mindestanforderungen des Programms erfüllen.

Worauf Sie in Sachsen-Anhalt achten sollten

  • Maße prüfenBis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grenze darf die Wärmepumpe in die Abstandsfläche.
  • Wärmeplan erfragenIn Magdeburg und Halle sollten die Pläne vorliegen, andernorts sind sie bis 2028 fällig.
  • Mindestanforderungen beachtenFür MODERN muss die Wärmepumpe die technischen Vorgaben der Investitionsbank erfüllen.
  • Neutral beraten lassenDie Landesenergieagentur LENA berät produkt- und anbieterneutral, auch Verbraucher.

Häufige Fragen

Welchen Abstand muss eine Wärmepumpe in Sachsen-Anhalt zum Nachbarn haben?

Nach der Bauordnungsnovelle 2025 braucht eine Wärmepumpe bis 2 m Höhe und höchstens 3 m Länge je Grundstücksgrenze keine eigene Abstandsfläche. Die Lärmwerte der TA Lärm gelten trotzdem.

Muss meine Gemeinde in Sachsen-Anhalt einen Wärmeplan erstellen?

Ja. Magdeburg und Halle (Saale) hatten bis 30. Juni 2026 Zeit, alle anderen Gemeinden haben bis 30. Juni 2028 Zeit.

Gibt es in Sachsen-Anhalt Landesgeld für eine Wärmepumpe?

Ja, als Darlehen: Das Programm Sachsen-Anhalt MODERN der Investitionsbank finanziert Wärmepumpen ab 10.000 Euro. Die Hauptförderung kommt vom Bund.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

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