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Ratgeber
Sachsen hat für Luftwärmepumpen eine eigene Auslegung zu den Abstandsflächen und für Erdwärme einen kostenlosen Geothermieatlas. Hier lesen Sie, was im Freistaat für Aufstellung, Erdwärme, Wärmeplanung und Landesförderung gilt. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Wärmepumpe.
Eine eigene Wärmepumpen-Regel im Gesetzestext hat die Sächsische Bauordnung nicht. Das Bauministerium hat deshalb im Dezember 2023 Hinweise gegeben: Eine Luftwärmepumpe ist in der Regel kein Gebäude. Ist sie höher als 2 m, geht das Land aber von einer gebäudegleichen Wirkung aus – dann sind Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze einzuhalten.
Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sind nach § 61 SächsBO verfahrensfrei; ob das für Ihr Vorhaben gilt, bestätigt im Zweifel das Bauordnungsamt. Geräusche spielen für die Abstandsflächen laut den Hinweisen keine Rolle, sondern nur im Rahmen des baurechtlichen Gebots der Rücksichtnahme; die Richtwerte am Nachbarhaus regelt die TA Lärm.
Erdwärmesonden sind in Sachsen die häufigste Form der Erdwärmenutzung und reichen oft bis etwa 150 m tief. Für Bohrung und Betrieb brauchen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde beim zuständigen Umweltamt; in Wasserschutzgebieten gelten Einschränkungen.
Für Anlagen unter 30 kW Heizleistung hilft der kostenlose Sächsische Geothermieatlas des LfULG, die nötige Bohrtiefe abzuschätzen.
Seit der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung vom 17. Juni 2025 sind die Gemeinden für die Wärmeplanung zuständig. Städte über 100.000 Einwohner – Dresden, Leipzig und Chemnitz – mussten bis 30. Juni 2026 planen, alle übrigen folgen bis 30. Juni 2028; Gemeinden unter 10.000 Einwohnern dürfen ein vereinfachtes Verfahren nutzen. Der Wärmeplan bindet Sie als Eigentümer rechtlich nicht.
Landesgeld gibt es als Darlehen: Der Sachsenkredit „Klimafreundlicher Wohnen“ der SAB finanziert energieeffiziente Heizungsanlagen in selbst bewohnten Häusern mit bis zu vier Wohnungen, ab 20.000 Euro und zinsvergünstigt. Beantragen Sie ihn vor Vorhabensbeginn; Bundesförderung wird vorrangig genutzt und angerechnet.
Einen festen Mindestabstand nennt die SächsBO nicht. Nach den Hinweisen des Bauministeriums lösen Luftwärmepumpen über 2 m Höhe Abstandsflächen aus; unabhängig davon gelten die Lärm-Richtwerte der TA Lärm.
Ja, für Bohrung und Betrieb einer Erdwärmeanlage brauchen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde.
Einen Landeszuschuss nicht, aber ein zinsvergünstigtes SAB-Darlehen für effiziente Heizungen in selbst bewohnten Häusern. Die Hauptförderung kommt vom Bund.
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Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.