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Ratgeber
Das Saarland regelt in seiner Landesbauordnung ausdrücklich, wann eine Wärmepumpe ohne Abstandsfläche an der Grundstücksgrenze stehen darf. Hier lesen Sie, was dabei gilt, bis wann Ihre Kommune einen Wärmeplan vorlegt und wo Sie neutrale Beratung finden. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Wärmepumpe.
Nach § 8 Abs. 2 der Landesbauordnung (LBO) sind Wärmepumpen einschließlich Fundament und Einhausung ohne eigene Abstandsflächen zulässig, wenn sie höchstens 2 m über die Geländeoberfläche ragen und je Grundstücksgrenze insgesamt nicht länger als 3 m sind. Für größere Anlagen klären Sie den Standort vorab mit der Bauaufsicht.
Maßgeblich für die Nachbarschaft bleibt der Schall: Die Richtwerte der TA Lärm gelten auch im Saarland. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb die Einhaltung am Nachbarhaus belegen, besonders bei Aufstellung nahe der Grenze.
Nach der saarländischen Landesregelung sollen die 52 Gemeinden und sechs Gemeindeverbände ihre Wärmepläne spätestens bis Mitte 2028 vorlegen. Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern sieht das Bundesgesetz bereits den 30. Juni 2026 vor.
Der Wärmeplan verpflichtet Sie zu nichts, zeigt aber, ob in Ihrem Gebiet ein Wärmenetz geplant ist. Fragen Sie vor der Entscheidung bei Ihrer Gemeinde nach dem Stand.
Die Förderübersichten von ARGE SOLAR und Verbraucherzentrale Saarland nennen für den Heizungstausch im Eigenheim nur Programme des Bundes, kein eigenes Landesprogramm.
Die Verbraucherzentrale Saarland berät an 15 Orten im Land, von Blieskastel über Saarlouis bis St. Wendel. Die Basisberatung ist kostenfrei, ein Termin bei Ihnen zu Hause kostet 40 Euro Eigenanteil; außerdem gibt es einen kostenlosen Angebotsvergleich für Wärmepumpen. Die ARGE SOLAR in Saarbrücken informiert im Rahmen der Landeskampagne Energieberatung Saar.
Bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grundstücksgrenze braucht sie keine eigene Abstandsfläche. Unabhängig davon müssen die Lärm-Richtwerte am Nachbarhaus eingehalten werden.
Nach Landesregelung spätestens bis Mitte 2028. Den aktuellen Stand erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ein eigenes Landesprogramm für Privathaushalte nennen die Förderübersichten derzeit nicht. Die Förderung des Bundes erklärt der Ratgeber auf der Themenseite.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – Fachbetriebe aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.